Bei Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage: Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben? Die Wohnungszuweisung regelt, wer die eheliche Wohnung vorübergehend oder dauerhaft nutzen darf, um insbesondere den Schutz und die Sicherheit der Familienmitglieder zu gewährleisten.
Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und unterstütze Sie dabei, eine faire Lösung zu finden – ob im Einvernehmen oder im gerichtlichen Verfahren.
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