Anne Sophie di Bernardo

Unterhalt

Finanzielle Klarheit in jeder Lebensphase

Im Familienrecht spielt der Unterhalt eine zentrale Rolle – ob während der Trennung, nach der Scheidung oder bei gemeinsamen Kindern. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen oder sich gegen überzogene Forderungen zu wehren.

Trennungsunterhalt

Während des Trennungsjahres bleibt die wirtschaftliche Verantwortung füreinander bestehen. Der Trennungsunterhalt soll das bisherige Lebensniveau sichern, bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen – z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder deutlicher Einkommensunterschiede. Ich prüfe für Sie, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht – oder abgewendet werden kann.

Unterhalt für nichtverheiratete Partner

Auch unverheiratete Mütter oder Väter, die ein gemeinsames Kind betreuen, haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser gilt in der Regel bis zum dritten Lebensjahr des Kindes – und in besonderen Fällen auch darüber hinaus.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Ich helfe bei der korrekten Berechnung, der Durchsetzung von Unterhaltstiteln und der Anpassung bei geänderten Lebensverhältnissen.

Sie möchten Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten beim Unterhalt?
Ich berate Sie umfassend, persönlich und mit dem Blick für das Wesentliche.

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