Das Sorgerecht bestimmt, wer die rechtliche Verantwortung für Ihr Kind trägt und wichtige Entscheidungen zu Gesundheit, Erziehung und Aufenthaltsort trifft. Bei verheirateten Paaren steht beiden Eheleuten grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zu, unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder getrennt sind.
Trennungen und Scheidungen bringen häufig Konflikte um das Sorgerecht mit sich. Wenn sich Eltern nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können, entscheidet das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls. Dabei werden alle relevanten Faktoren wie Bindung zum Kind, Erziehungsfähigkeit und Stabilität berücksichtigt. Mein Ziel ist es, für Sie eine faire, tragfähige Lösung zu finden – idealerweise außergerichtlich, aber wenn nötig auch durchsetzungsstark im Streitfall. Im Fokus steht stets das Kindeswohl.
Unverheiratete Eltern haben zunächst das alleinige Sorgerecht der Mutter. Ein gemeinsames Sorgerecht ist nur möglich, wenn beide Eltern eine Sorgeerklärung abgeben oder das Familiengericht es dem Kindeswohl entsprechend anordnet.
Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie in allen Fragen rund ums Sorgerecht – mit rechtlicher Sicherheit und persönlichem Engagement. Gerade in schwierigen Situationen ist es wichtig, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und Ihrem Kind eine stabile Zukunft zu ermöglichen.
Konflikte ums Sorgerecht belasten die ganze Familie – ich unterstütze Sie dabei, die beste Lösung für Ihr Kind zu finden.